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Eben schon im Radio gehört und nun noch weitere Infos bei der zuverlässigen Frau Jekylla gefunden. Lieben Dank dafür!
Christine Wels wurde gestern verurteilt. Sie hatte ein Geständnis abgelegt, deswegen ist die Gefängnisstrafe von 1Jahr und 9 Monaten auf Bewährung ausgesetzt. Bewährungsauflagen: Sie darf 3 Jahre keine Pferde halten und 4 Jahre keine Pferde quälen. Privat darf sie aber weiterhin reiten!
Nachrichtenagentur HAMBURG on air am 25.11.08/18:15/Kiel/ir dazu:
Überraschendes Ende im Prozess um die angeklagte Pferdequälerin Christine Wels aus Norderstedt, die seit 18.11. vor dem Kieler Landgericht steht!
Die 60Jährige handelte mit ihrem Anwalt heute eine Bewährungsstrafe aus, im Gegenzug legte sie ein Geständnis ab.
Der Prozesstag endete gegen 18:15 Uhr mit dem Urteil: Das Kieler Landgericht sprach die ehemalige Dressurweltcupreiterin schuldig, in 10 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. In der Urteilsbegründung hieß es, sie habe Pferde roh gequält und misshandelt.
Gerichtssprecher Kai Thomsen hat uns das Urteil erklärt.
Pferdeliebhaber dürfte das Urteil zumindest teilweise entsetzen, denn: Die 60Jährige darf zwar keine Pferde mehr halten, reiten ist aber erlaubt…Sollte die Frau allerdings innerhalb der nächsten 4 Jahre (so lange ist ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt) wieder beim Pferdequälen erwischt werden, muss sie ein Jahr und 9 Monate ins Gefängnis.
Die heute gerichtlich ausgesprochenen Verbote im Einzelnen:
1. Es ist der Frau aus Norderstedt außerdem verboten, in den nächsten 3 Jahren Pferde in jedweder Form zu halten.
2. Darüber hinaus ist ihr auch der berufliche Umgang mit Pferden untersagt.Erlaubt:
Sie darf noch mit Pferden handeln.Weiter muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Jeder Wohnsitzwechsel ist unverzüglich mitzuteilen.
Der vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Sie haben gut daran getan, mit uns heute das Gespräch zu führen, Frau Wels.“
Das Gutachten des Tierarztes und Pferdeexperten Dr. Peter Stadler aus Hannover hatte bei der heutigen Entwicklung eine große Rolle gespielt, erklärte Gerichtssprecher Kai Thomsen. Stadler hatte heute eindrucksvoll erläutert, dass das Schmerzempfinden bei Pferden ähnlich stark ausgeprägt ist, wie beim Menschen. Das war seitens der Angeklagten zuvor bezweifelt worden.
Bereits am Morgen hatte einer ihrer Verteidiger die Befangenheitsanträge gegen die beiden Gutachter zurückgezogen. Christine Wels hatte mit dem Gericht hinter verschlossenen Türen verhandelt und dann schließlich mit ihrem öffentlichen Geständnis den Weg frei für ein schnelles Urteil gemacht.
WIR WAREN VOR ORT, HABEN BILDER UND O-TÖNE:
– ausführliche Erläuterung des Gerichtssprechers
– Angeklagte im Bild
(genauere Informationen auf Anfrage)(Freie Nutzung der INFOS bei Nennung „Nachrichtenagentur HAMBURG on air“, Bild- und Tonmaterial honorarpflichtig.)
Da fehlen mir jetzt die Worte! 4 Jahre keine Tiere quälen? Und ich dachte immer man quält generell keine Tiere mehr. Danach ist das also okay…